Vielen unserer Kunden bei der FINAD ist es nicht nur wichtig, ihr Vermögen bestmöglich verwaltet zu wissen. Sehr häufig treten diese auch mit der Frage an uns heran, wie sie ihr Vermögen bestmöglich schützen können. Dabei geht es längst nicht mehr nur um das Thema, wie man das eigene Vermögen vor einem ungewünschten oder ungerechtfertigten Zugriff Dritter abschirmen kann. Häufig geht es dabei mittlerweile auch um das Bestreben, den Folgegenerationen die Verantwortung und Last zu nehmen, die oft mit der Vermögensverwaltung zusammenhängen. Genauso spielt der Zusammenhalt des Vermögens häufig eine wesentliche Rolle. Auch fürchten viele Repressionen der verschiedensten Art und suchen aus diesem Grund nach Möglichkeiten, ihr Vermögen derart zu strukturieren, dass sie auch dieses Risiko weitestgehend minimieren. Insofern wollen sie zumindest Teile ihres Vermögens anonym und von sich losgelöst verwaltet wissen.

Loslösung
Um diese Themen bestmöglich abzudecken, haben wir in der Vergangenheit bereits viele vollkommen unterschiedliche Konzepte für unsere Kunden erarbeitet und umgesetzt. Dabei haben wir – unter vielen anderen Alternativen – immer wieder auch die Institution einer intransparenten Stiftung gewählt. Diese Wahl war unter anderem dadurch maßgeblich geprägt, dass durch die Errichtung einer solchen Stiftung und Zuwendung von Vermögen an diese, man Teile des eigenen Vermögens von sich loslösen kann. Immerhin stellt die intransparente Stiftung eine Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit dar, ähnlich wie Gesellschaften. Die Besonderheit dieser Institution liegt aber darin, dass diese je nach Ausgestaltung keine Eigentümer hat. Das kann gerade im Bereich der Vermögenssicherung einen sehr wesentlichen Vorteil darstellen.

Vermögenssicherung
Stiftungen haben in der Vergangenheit bereits mehrmals bewiesen, dass sie ein probates Mittel darstellen, um das ihnen gewidmete Vermögen gegen Zugriffe Dritter abzusichern. Waren Stiftungen doch oft in Trennungsstreitigkeiten verstrickt und haben dabei bereits mehrfach unter Beweis gestellt, dass das ihnen gewidmete Vermögen nicht in das Aufteilungsverfahren miteinzubeziehen ist. Auch bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen standen Stiftungen schon sehr häufig am Prüfstand und konnten das ihnen gewidmete Vermögen absichern. Gleiches bei Ansprüchen, die Gläubiger gegen Familienmitglieder des Stifters erhoben haben. Diese fanden ebenfalls oft keine Berücksichtigung.
Viele Kunden der FINAD haben in diesen Bereichen sehr positive Erfahrungen in der Vergangenheit mit intransparenten Stiftungen machen können. Ein wesentlicher Aspekt dabei war, dass das den Stiftungen gewidmete Vermögen bewahrt und abgesichert werden kann. Dadurch kann es gemäß den Wünschen und Vorgaben jener Personen verwendet werden, die der Stiftung dieses Vermögen gewidmet haben. Insofern haben intransparente Stiftungen bereits mehrfach beweisen können bzw. müssen, dass man bei richtiger Ausgestaltung dieser Institution auch über Generationen hinweg Vermögen nicht nur zusammenhalten kann. Vielmehr kann man es auch vor dem Zugriff ungewünschter Dritter schützen und damit die gewünschte Zweckverwendung sichern.

Flexibilität
Ein weiterer von Kunden der FINAD viel genutzter Vorteil der intransparenten Stiftung liegt darin, dass man Teile seines Vermögens in Jurisdiktionen verlagern kann, denen man selbst nicht angehört. Dabei haben unsere Kunden die verschiedensten Beweggründe, Vermögen aus ihrem eigenen Wohnsitzstaat in einen anderen Staat zu transferieren. Durch die Errichtung einer intransparenten Stiftung und der ihr zuerkannten Rechtspersönlichkeit ist dies auch möglich. Die der Stiftung gewidmete Teile des Vermögens werden einer anderen Jurisdiktion als der eigenen unterstellt. Oft spielt hier auch das Thema der Rechtssicherheit eine bedeutende Rolle. Dies nicht nur im Hinblick auf zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche Bestimmungen. Vielmehr auch im Hinblick auf steuerrechtliche Fragen. Wird doch auf das Vermögen der intransparenten Stiftung selbst grundsätzlich jenes Steuerrecht angewendet, das für den Staat des Sitzes der Stiftung Geltung hat.

Vermögensverwaltung
Auch der Verwaltungsaspekt ist ein häufiger Antrieb, Teile des Vermögens in eine Stiftung einzubringen. Dieses wird in weiterer Folge durch den jeweiligen Stiftungsrat verwaltet. Insofern ist es möglich, für ein hohes Maß an Objektivität bei der Verwaltung des der Stiftung gewidmeten Vermögens zu sorgen. Auch kann dadurch den Folgegenerationen die Last genommen werden, sich überwiegend mit der Vermögensverwaltung des der Stiftung gewidmeten Vermögens zu beschäftigen. Das lässt den Folgegenerationen die Möglichkeit, sich freier zu entfalten und ihren Weg zu gehen.

Vermögensaufteilung
Im Hinblick auf die Vermögensnachfolge und schwierige Aufteilungsszenarien kann eine Stiftung ebenfalls einen großen Vorteil darstellen. Oft soll das Vermögen aufgrund eines Generationswechsels nicht aufgeteilt werden. Vielmehr soll es einheitlich weiter verwaltet und zusammengehalten werden. Gerade bei Unternehmensbeteiligungen aber auch bei anderem „Familienstamm-Vermögen“ kann das sehr wesentlich sein. Durch die Stiftung ist das möglich, ohne dass einzelne Erben von der Ertragskraft des Vermögens ausgeschlossen werden.

Errichtung
Bevor man aber Vermögen in eine intransparente Stiftung einbringt, will dieser Schritt wohl durchdacht sein. Immerhin hat eine intransparente Stiftung nicht nur Vorteile und die Loslösung des Vermögens auch seinen Preis. In diesem Bereich ist immer auch zu überprüfen, ob man nicht nur gewisse Vorteile einer intransparenten Stiftung lukrieren möchte. Diese verschiedenen Vorteile, die eine Stiftung bringen kann, können oft auch durch andere Konstruktionen, die weniger komplex sind, erzielt werden. Immerhin gibt es viele Formen von Vermögenssicherung. Insofern macht es sich bezahlt, im Vorhinein genau zu prüfen, welche Ausgestaltung zur Vermögenssicherung die am bestens Passendste ist.
Auch bei der Umsetzung selbst ist große Vorsicht geboten, um die gewünschten positiven Effekte einer intransparenten Stiftung auch tatsächlich auslösen und nutzen zu können. Genauso essenziell ist es, eine bereits gegründete Stiftung regelmäßig einer Überprüfung zu unterziehen, ob sie den Wünschen der Stifter weiterhin entspricht und diese verkörpert. Bei alledem unterstützen wir Sie als unabhängige und objektive Berater mit internationaler Erfahrung sehr gerne.

von Dr. Georg Burger-Scheidlin, LLM