Eine grössere Erbschaft kann Ihr Leben verändern, muss es aber nicht. Was diese bestimmt verändert, ist Ihre Finanzplanung. Darum sollten Sie sich Gedanken über Ihre aktuelle Situation und Ihre Ziele machen, sobald Sie erben. Am besten mit einem unabhängigen Sparringpartner, der sich genauso gut mit Finanzen wie mit dem Erb- und Steuerrecht auskennt und Sie umfassend berät.

Weil die Menschen immer älter werden, erben wir später. 1980 gingen zwei Drittel aller vererbten Vermögen in der Schweiz an Menschen unter 55, im Jahr 2000 waren es die Hälfte und 2020 noch ein Drittel. Dank stark steigenden Aktienkursen und Immobilienpreisen sind die Erbschaften seit der Jahrtausendwende von 28,5 Milliarden auf 95 Milliarden Franken gestiegen – mehr als die gesamten Ausgaben des Bundes. Zwei Drittel aller Schweizerinnen und Schweizer haben schon einmal geerbt oder erwarten eine Erbschaft. Gemäss einer Studie im Kanton Bern erben drei Viertel der Erben weniger als 100’000 Franken und ein Fünftel 100’000 bis 500’000 Franken. Nur 1,5 Prozent erben mehr als eine Million Franken. Was machen Sie, wenn Sie so viel Geld erben – und wie verändert eine Erbschaft Ihre Finanzplanung?

Vieles spricht für eine ganzheitliche Finanzplanung

Das hängt von Ihrem Alter und Vermögen ab. Knapp die Hälfte aller Schweizer Erben ist zwischen 55 und 74 Jahre alt. Ein Alter, in dem die meisten selbst Vermögen aufgebaut haben und finanziell unabhängig sind. Trotzdem verändert eine grössere Erbschaft Ihre Vermögenssituation nachhaltig. Besonders, wenn Sie neben Barguthaben etwa Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Wertschriften erben. Darum sollten Sie sich zuerst einen Überblick über die Erbschaft verschaffen, bevor Sie sich Gedanken über Ihre familiäre, finanzielle und persönliche Situation sowie Ihre kurz-, mittel- und langfristigen Pläne machen. Wenn Sie jung erben, können Sie dank der Erbschaft mehr Geld und Zeit in Ihre Aus- oder Weiterbildung investieren, in das Start-up von Freunden investieren oder selbst ein Unternehmen gründen.

Diese Fragen sollten Sie sich für die Planung stellen

Sinnvollerweise analysieren Sie Ihre Ist-Situation und planen die Soll-Situation mit einem unabhängigen Berater, der Ihre aktuelle Finanzplanung kennt und Sie ganzheitlich berät. Unter anderem geht es darum, wichtige Punkte zu klären, zum Beispiel:

  1. Wie verändert die Erbschaft Ihre Vermögensstruktur?
  2. Passen Ihr Vermögen und die Erbschaft zu Ihrer Risikobereitschaft und -fähigkeit?
  3. Welche geerbten Vermögenswerte passen in Ihre Vermögensstruktur und welche weniger?
  4. Wollen Sie lieber Ihre Anlagestrategie ändern oder einzelne Vermögenswerte verkaufen?
  5. Wie verändert die Erbschaft Ihre Einkommens- und Vermögenssteuerbelastung?
  6. Sollten Sie nach der Erbschaft mehr oder weniger Kapital in Ihr Haus oder Unternehmen investieren?
  7. Was für einen Einfluss hat die Erbschaft auf Ihre Vorsorgeplanung und Altersvorsorge?

Die Bandbreite der Fragen zeigt, wie wertvoll eine umfassende Analyse ist. Viele Faktoren beeinflussen sich, darum können Entscheidungen weitreichende Konsequenzen haben. Letztlich geht es darum, Risiko, Rendite sowie Liquidität ins Gleichgewicht zu bringen und Ihre Steuerbelastung zu optimieren.

Steuerfolgen für Erbinnen und Erben

Meistens erben nicht nur Sie allein. Zum Beispiel, wenn Sie Geschwister haben. Dann teilen sich die Erben den Nachlass gemäss Nachlassregelung. Das ist kein Problem, solange Geld oder Wertschriften aufgeteilt werden. Sobald aber das Elternhaus oder eine Ferienwohnung zum Nachlass gehören, wird es schwieriger. Die Erben könnten eine Gemeinschaft bilden und die Immobilie vermieten oder verkaufen und den Mietertrag oder Verkaufserlös aufteilen. Falls aber einer das Objekt übernehmen will und das Haus oder die Wohnung mehr wert ist als sein Erbanspruch, müsste er die anderen auszahlen. Darum wäre es sinnvoll, wenn Eltern und Kinder frühzeitig über den Nachlass reden und offene Punkte regeln. Das erspart den Hinterbliebenen später viel Arbeit und unnötige Diskussionen oder Streitigkeiten. Vor allem, wenn besondere Vermögenswerte wie ein Pferd oder eine Kunstsammlung zum Nachlass gehören.

Das neue Erbrecht und seine Konsequenzen

Mit dem revidierten Erbrecht, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, können Erblasser mit einem Testament über mindestens die Hälfte des Nachlasses frei verfügen, weil die geschützten Quoten reduziert werden. Der Pflichtteil der Nachkommen wird von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt und für Eltern gestrichen. So können in Zukunft Konkubinatspartnerinnen und -partner oder Stiefkinder ohne gesetzlichen Anspruch grosszügiger berücksichtigt werden. Dafür gelten Ehegatten mit dem Einreichen der Scheidungspapiere nicht mehr als gesetzliche Erben und verlieren ihren Erbanspruch.

«Überprüfen Sie Ihre Finanzplanung, wenn Sie erben. Vielleicht können Sie Ihr Portfolio breiter diversifizieren oder grössere Risiken eingehen und dafür eine höhere Rendite erwirtschaften.»