Vermögende Privatpersonen oder Familien trachten oft danach, ihr Vermögen zusammenzuhalten. Das ist sinnvoll und kann den Grundstein für die generationenübergreifende materielle Absicherung einer Familie legen.

Aus unserer Sicht ist es ratsam, ein Vermögen nicht als Selbstzweck zu betrachten, sondern als Mittel zum Zweck, der vom Eigentümer oder der Eigentümerfamilie definiert wird. Diese Definition geschieht oft konkludent durch jahrelange Übung, aber auch häufig in Stiftungsurkunden, Präambeln zu Verträgen, oder Familienverfassungen, in denen ausdrücklich festgehalten wird, was mit einem Vermögen oder einzelnen Vermögenswerten, auch langfristig, bezweckt werden soll. Zweckwidmungen von Vermögenswerten gehen vom Betrieb oder der langfristigen Finanzierung des Familienunternehmens, über die Förderung von kulturellen, sozialen oder wissenschaftlichen Aktivitäten bis zum Erhalt eines Familienbesitzes für mehrere Generationen.

In Fällen, in denen ein wesentlicher Vermögenswert der Erhalt einer wirtschaftlichen Einheit ist, wie ein Familienunternehmen, ein Schloss oder ein Bauernhof, war es über Jahrhunderte verbreitet und auch legitim, einzelne Kinder (oft die ältesten oder die jüngsten, in glücklichen Ausnahmefällen manchmal auch die fähigsten) zu begünstigen, um diese Einheit für die Familie zu erhalten. Diese Strategie hat in manchen Familien über Generationen gut funktioniert und ist auch heute noch oft Grundlage für nachhaltigen Wohlstand der Familie und – vor allem in Österreich und Deutschland – für unser erfolgreiches Wirtschaftssystem, das auf der Existenz dieser Familienunternehmen basiert.

Familie als kleinste Einheit der Gesellschaft sollte Basis für eine gestärkte Position aller Familienmitglieder sein. Daher ist gutes Einvernehmen zwischen Familienmitgliedern oberstes Ziel – Einheit trotz Vielfalt. Nicht immer gibt es allerdings ein solches, von allen akzeptiertes, übergeordnetes Ziel. Die ungleiche Behandlung von Kindern soll schwierig und der Quell vieler möglicher Konflikte ausgeschaltet werden.

Vor allem, wenn Eheleute neue Ideen in Familien einbringen oder Kinder andere Ansichten als ihre Eltern entwickeln, entstehen unterschiedliche Zielvorstellungen hinsichtlich des Familienvermögens, die irgendwann und zwangsläufig sichtbar werden. Durch das Wachstum von Familien wachsen automatisch auch die zentrifugalen Kräfte in diesen. Der Konsens über den Zweck eines Vermögens bricht auf und man findet sich in Diskussionen über ein Ausscheiden einzelner Familienmitglieder aus dem Unternehmen oder auch nur aus der gemeinsamen Veranlagung wieder. Dann sollte es das Ziel der ganzen Familie sein, auseinanderstrebende Interessen möglichst einvernehmlich zu berücksichtigen.

Die Aufteilung von Vermögen – ob zu Lebzeiten oder im Erbfall – führt zwangsläufig zu Zersplitterung, gerade wenn es die Interessen vieler Kinder zu berücksichtigen gilt. Sogar die gleiche Verteilung von Rechten und Verantwortlichkeiten kann zur Unregierbarkeit des Familienunternehmens, und damit zum Verlust der Einkommensgrundlage der Familie führen. Diese Konsequenz ist meistens nicht im Interesse ausscheidender Familienmitglieder und das sollte daher auch die Leitlinie für innerfamiliäre Gespräche sein.

Geht der Konsens in einer Familie verloren, kann es auch objektiv sinnvoller sein, Familienmitglieder, die sich dem Konsens der Familie nicht unterordnen wollen, abzufinden. Das erfordert Zugeständnisse von allen Seiten: Verbleibende Teile der Familie trachten meistens danach, das Unternehmen nicht durch zu hohe Ausschüttungen zu schwächen. Die ausscheidenden Familienmitglieder wollen möglichst über ihren ganzen rechnerischen Anteil am Gesamtvermögen verfügen können. Hier muss man von allen Seiten Kompromisse suchen und zu solchen bereit sein. Die ersehnte Freiheit ist dabei oft mit einem finanziellen Abschlag verbunden.

Eine Aufteilung von Vermögenswerten ist ein komplexer Schritt, der meist auch emotional sehr aufgeladen sein kann. Umso wichtiger ist daher eine objektive Entscheidungsgrundlage. Denn Familie sollte mehr als ein gemeinsames Vermögen sein.

Dabei hilft die FINAD gerne: Wir führen Gespräche mit allen Beteiligten und versuchen die Ziele und Verhandlungsspielräume definieren. Wir analysieren das Familienvermögen und bewerten die einzelnen Assets, von Unternehmen über Immobilien, land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz, Sammlungen und liquide Vermögenswerte. Wir machen das entweder allein intern oder zusammen mit externen Spezialisten. Wir berücksichtigen die unterschiedliche Liquidität der Assets und machen einen Vorschlag für eine Teilung in verbleibende und herauslösbare Vermögensteile. Wir begleiten die Verhandlungen, auch in rechtlicher und steuerlicher Sicht, und erstellen mit den Kunden einen Projekt- und Zeitplan. Wir arbeiten dabei wie gewohnt international und können Erfahrung aus Projekten in UK, F, I, CZ und natürlich D, A, CH beibringen.

Wenn Sie sich Gedanken machen, ihr Vermögen aufzuteilen: Sprechen Sie mit uns.

Dr. Dominik Lamezan-Salins
Partner